Sämtliche Ergänzungen gegenüber dem oben zitierten Erlass sind zur besseren Nachvollziehbarkeit grau hinterlegt.
Ein Blick in die nahe Zukunft stimmt mich optimistisch: Die Impfungen schreiten voran, die Infektionszahlen in Österreich gehen täglich nach unten, alle Schülerinnen und Schüler können ab Montag, 17.5.2021, endlich wieder täglich „ihre“ Schule besuchen – und – wir alle freuen uns über die stetige Zunahme an „Lockerungen“ im Kontext von Corona. | ||
Erlass des BMBWF GZ 2021-0.202.824
Für den Schulbetrieb ab dem 08. Februar 2021 gelten die Regelungen der COVID-19-Schulverordnung 2020/21 (C-SchVO 2021/22) i.d.g.F. Für die abschließenden Prüfungen gelten die Regelungen der Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung über die Vorbereitung und Durchführung abschließender Prüfungen für das Schuljahr 2020/21 (COVID-Prüfungsordnung 2020/21) i.d.g.F. |
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Geschätzte Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schulpartner! Die Bundesregierung hat gestern einen stufenweisen Einstieg in den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Alltag beschlossen. In ganz Österreich findet weiterhin Unterricht nach den Regelungen der Risikostufe 3 sowie der Sicherheitsphase (wie ab dem 22. November 2021) statt. Für den Schulbetrieb selbst ergeben sich dadurch keine Veränderungen.
Änderungen:
Spoštovani starši! Deželna vlada se je odločila, da se bomo postopoma vrnili v ustaljene tire na gospodarskem in družbenem področju. V Avstriji se bosta pouk in organizacija dela v šoli nadaljevala v skladu s 3. stopnjo tveganja v preventivno – varnostni fazi s predpisi in ukrepi, ki veljajo od 23. novembra 2021 dalje. Spremembe so sledeče:
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